Willkommen beim „Radio Club Sursee“ HB9AW

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Wir stellen Ihnen unser Hobby, den Amateurfunk kurz vor. Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Fachkenntnisse (auf den Gebieten Technik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung nachweisen. Diese Prüfung wird vom Bundesamt für Kommunikation in Biel, der zuständigen Behörde abgenommen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der angehende Funkamateur seinen Fähigkeitsausweis ausgestellt.

Mit dem Fähigkeitsausweis kann die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt werden. Durch die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, mit der dem Funkamateur gleichzeitig sein weltweit eindeutiges Rufzeichen zugeteilt wird in der Schweiz beginnend mit HB…., erwirbt der Funkamateur insbesondere das Recht, abweichend vom üblicherweise festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren, die Funkgeräte seiner Amateurfunkanlage selbst zu fertigen, sowie im Handel erhältliche Sendeanlagen, die auf Amateurfunkbänder umgebaut wurden, zu betreiben. Mit diesem Rufzeichen darf er die dem Amateurfunk zugeteilten Amateurbänder benutzen. Dazu stellt er sich mit einem oder mehreren (eventuell auch selbst gebauten Funkgeräten) seine eigene Amateurfunkanlage zusammen. Durch die bei der Prüfung bewiesene Sachkunde sind Funkamateure die Einzigen, die das Recht haben ihre Sender selbst zu bauen. Als Sendebetreiber gelten auch für Funkamateure die gleichen Pflichten, wie bei allen kommerziellen Frequenznutzern. So sind jährlich Beiträge für beispielsweise die Frequenzzuteilung oder für die Arbeit des Bakom auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit zu zahlen und auch die generelle Pflicht des Nachweises der Unbedenklichkeit der elektromagnetischen Emissionen gilt für Funkamateure. So können Funkamateure als geprüfte Fachleute ihre Anlage selbst dokumentieren. In Unternehmen der Nachrichtentechnik sind Bewerbungen von Funkamateuren gerne gesehen. Durch den direkten Bezug zur (Funk-)Praxis unterstellt man den Bewerbern bessere Kenntnisse – diese erhöhen die Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Einige Firmen erwähnen das sogar in Stellenausschreibungen. Rund 30 % der Angestellten bei Nokia in Finnland sind Funkamateure. Darüber hinaus werden Funkamateure bei ihren Projekten von vielen Firmen unterstützt. Das fängt bei der Einrichtung von Amateurfunkstellen in Räumen der Firma an und geht bis zum Bau von Amateurfunksatelliten. Mit ihrer Funkstation pflegen Funkamateure Kontakte zu anderen Funkamateuren in der ganzen Welt. Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Er darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln (Ausnahme: Notfälle). Danke für Ihre Aufmerksamkeit. In den diversen Untergruppen finden Sie Informationen über die Tätigkeiten unseres Vereines. Für weitere Auskünfte über unseren Verein oder zum Erwerb des Fähigkeit Ausweises als Funkamateur als Basis zur Teilnahme am Amateurfunkdienst stehen wir hier gerne zur Verfügung. 73 de HB9DSE, Kari