Stadt Sursee: Planungszone für Antennenanlagen

In der öffentlichen Auflage vom 17. September 2012 wurde der Erlass einer Planungszone für Antennenanlagen nach Art. 27 Raumplanungsgesetz (RPG) und dem Planungs- und Baugesetz (PBG) über das gesamte Gebiet der Stadt Sursee beschlossen. In diesem Erlass wird der Bau von neuen Antennenanlagen stark eingeschränkt.
Von diesem Erlass sind die ortsansässigen Funkamateure stark betroffen. Der Radio Club Sursee HB9AW und fünf Sursee’r Funkamateure haben mit freundlicher, kompetenter Unterstützung der USKA Antennenkommission unter der Leitung von Dr. W. Rüsch HB9AHL und des Rechtsanwaltes Dr. Jur. M. Schleutermann HB9ATZ Einsprache erhoben. In einem 12- Seitigen Entscheid wurden unsere Einsprachen durch die Stadt Sursee am 25. Juni 2013 abgewiesen.
Wir werden nach reiflichen Überlegungen den abgewiesenen Entscheid nicht dem Verwaltungsgericht zur Beurteilung vorlegen und stattdessen versuchen, auf dem Dialogweg bei der Ausarbeitung der neuen Zonenplanung der Stadt Sursee in diesem Bereich mitwirken zu können.
Im Weiteren und für uns sehr erfreulich, wurde uns im Entscheid mitgeteilt, dass Amateurfunkantennen in Wohnzonen grundsätzlich zulässig seien.
Für weitere Informationen zum diesem wichtigen Thema stehen wir hier gerne zur Verfügung.